Landessozialgericht NRW, 2020-10-21, L 11 KA 18/19

L 11 KA 18/19Sozialversicherungsgericht21.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 18/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-21

Aktenzeichen: L 11 KA 18/19

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:1021.L11KA18.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 3. September 2018 wird geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 107.628,53 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst trägt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.