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L 3 R 305/18•Landessozialgericht NRW, 2020-09-30, L 3 R 305/18
L 3 R 305/18Sozialversicherungsgericht30.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-30
Aktenzeichen: L 3 R 305/18
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0930.L3R305.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 13.04.2018 abgeändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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