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L 20 SO 237/20•Landessozialgericht NRW, 2020-09-28, L 20 SO 237/20
L 20 SO 237/20Sozialversicherungsgericht28.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-28
Aktenzeichen: L 20 SO 237/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0928.L20SO237.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Aachen vom 16.07.2020 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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