Landessozialgericht NRW, 2020-09-28, L 20 SO 237/20

L 20 SO 237/20Sozialversicherungsgericht28.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 SO 237/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-28

Aktenzeichen: L 20 SO 237/20

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0928.L20SO237.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Aachen vom 16.07.2020 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.