Landessozialgericht NRW, 2020-09-23, L 19 AS 512/20

L 19 AS 512/20Sozialversicherungsgericht23.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 AS 512/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-23

Aktenzeichen: L 19 AS 512/20

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0923.L19AS512.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 06.03.2020 geändert. Der Bescheid vom 30.10.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.01.2019 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger. Die Auferlegung von Kosten nach § 192 SGG wird aufgehoben. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.