Landessozialgericht NRW, 2020-09-04, L 12 SO 62/20 NZB

L 12 SO 62/20 NZBSozialversicherungsgericht04.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 SO 62/20 NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-04

Aktenzeichen: L 12 SO 62/20 NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0904.L12SO62.20NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Senatsbeschluss vom 12.08.2020 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Verfahren über die Anhörungsrüge nicht zu erstatten.

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