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L 12 SO 62/20 NZB•Landessozialgericht NRW, 2020-09-04, L 12 SO 62/20 NZB
L 12 SO 62/20 NZBSozialversicherungsgericht04.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-04
Aktenzeichen: L 12 SO 62/20 NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0904.L12SO62.20NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Senatsbeschluss vom 12.08.2020 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Verfahren über die Anhörungsrüge nicht zu erstatten.
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