Landessozialgericht NRW, 2020-09-02, L 8 BA 74/20 B ER

L 8 BA 74/20 B ERSozialversicherungsgericht02.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 BA 74/20 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-02

Aktenzeichen: L 8 BA 74/20 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0902.L8BA74.20B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 20.4.2020 wird als unzulässig verworfen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.447,11 Euro festgesetzt.

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