Landessozialgericht NRW, 2020-08-26, L 2 AS 874/20

L 2 AS 874/20Sozialversicherungsgericht26.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 AS 874/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-26

Aktenzeichen: L 2 AS 874/20

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0826.L2AS874.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 12.03.2020 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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