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L 14 R 28/20•Landessozialgericht NRW, 2020-08-19, L 14 R 28/20
L 14 R 28/20Sozialversicherungsgericht19.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-19
Aktenzeichen: L 14 R 28/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0819.L14R28.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Senat
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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