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L 5 KR 657/19•Landessozialgericht NRW, 2020-08-11, L 5 KR 657/19
L 5 KR 657/19Sozialversicherungsgericht11.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-11
Aktenzeichen: L 5 KR 657/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0811.L5KR657.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 08.03.2019 wird zurückgewiesen. Die zweitinstanzliche Klage wird abgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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