Landessozialgericht NRW, 2020-08-04, L 3 R 190/19

L 3 R 190/19Sozialversicherungsgericht04.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 3 R 190/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-04

Aktenzeichen: L 3 R 190/19

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0804.L3R190.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 20.02.2019 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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