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L 12 SO 44/19•Landessozialgericht NRW, 2020-07-15, L 12 SO 44/19
L 12 SO 44/19Sozialversicherungsgericht15.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-15
Aktenzeichen: L 12 SO 44/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0715.L12SO44.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.10.2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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