Landessozialgericht NRW, 2020-07-07, L 7 AS 470/20

L 7 AS 470/20Sozialversicherungsgericht07.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 470/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-07

Aktenzeichen: L 7 AS 470/20

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0707.L7AS470.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 22.01.2020 wird zurückgewiesen. Der Antrag der Kläger auf Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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