Landessozialgericht NRW, 2020-06-24, L 11 KR 159/20 B ER

L 11 KR 159/20 B ERSozialversicherungsgericht24.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KR 159/20 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-06-24

Aktenzeichen: L 11 KR 159/20 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0624.L11KR159.20B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Beiladung der H AG wird abgelehnt. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt N Q aus B gewährt. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 25. Februar 2020 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin auch im Beschwerdeverfahren.

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