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L 4 R 674/15•Landessozialgericht NRW, 2020-06-05, L 4 R 674/15
L 4 R 674/15Sozialversicherungsgericht05.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-05
Aktenzeichen: L 4 R 674/15
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0605.L4R674.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Die Klage gegen den Bescheid vom 19.08.2015 wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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