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L 9 SO 259/18•Landessozialgericht NRW, 2020-06-04, L 9 SO 259/18
L 9 SO 259/18Sozialversicherungsgericht04.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-04
Aktenzeichen: L 9 SO 259/18
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0604.L9SO259.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 25.01.2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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