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L 7 AS 59/18•Landessozialgericht NRW, 2020-06-04, L 7 AS 59/18
L 7 AS 59/18Sozialversicherungsgericht04.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-04
Aktenzeichen: L 7 AS 59/18
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0604.L7AS59.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28.11.2017 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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