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L 11 KA 35/17•Landessozialgericht NRW, 2020-05-27, L 11 KA 35/17
L 11 KA 35/17Sozialversicherungsgericht27.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-27
Aktenzeichen: L 11 KA 35/17
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0527.L11KA35.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26. April 2017 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben. Die Revision wird nicht zugelassen, Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 538,51 EUR festgesetzt.
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