Landessozialgericht NRW, 2020-05-05, L 7 AS 514/20 NZB

L 7 AS 514/20 NZBSozialversicherungsgericht05.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 514/20 NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-05

Aktenzeichen: L 7 AS 514/20 NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0505.L7AS514.20NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 16.03.2020 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Beschwerde wird abgelehnt.

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