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L 7 AS 514/20 NZB•Landessozialgericht NRW, 2020-05-05, L 7 AS 514/20 NZB
L 7 AS 514/20 NZBSozialversicherungsgericht05.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-05
Aktenzeichen: L 7 AS 514/20 NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0505.L7AS514.20NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 16.03.2020 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Beschwerde wird abgelehnt.
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