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L 10 KR 949/19•Landessozialgericht NRW, 2020-04-30, L 10 KR 949/19
L 10 KR 949/19Sozialversicherungsgericht30.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-30
Aktenzeichen: L 10 KR 949/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0430.L10KR949.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 10.10.2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 3.275,96 € festgesetzt.
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