Landessozialgericht NRW, 2020-04-06, L 8 BA 237/19 B ER

L 8 BA 237/19 B ERSozialversicherungsgericht06.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 BA 237/19 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-06

Aktenzeichen: L 8 BA 237/19 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0406.L8BA237.19B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.9.2019 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und - unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung - auch für das erstinstanzliche Verfahren auf 2.430,47 Euro festgesetzt.

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