Landessozialgericht NRW, 2020-03-27, L 7 AS 356/20 NZB

L 7 AS 356/20 NZBSozialversicherungsgericht27.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 356/20 NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-27

Aktenzeichen: L 7 AS 356/20 NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0327.L7AS356.20NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 18.02.2020 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat 2/5 der Kosten des Widerspruchsverfahrens xxx zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.

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