Landessozialgericht NRW, 2020-03-27, L 20 AY 20/20 B ER

L 20 AY 20/20 B ERSozialversicherungsgericht27.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 AY 20/20 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-27

Aktenzeichen: L 20 AY 20/20 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0327.L20AY20.20B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 16.01.2020 geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern zu 1 und 2 ab dem 13.12.2019 bis zum Ende des Monats der Zustellung dieser Entscheidung des Senats Leistungen gemäß § 3 AsylbLG ohne Leistungseinschränkung nach § 1a Abs. 4 Satz 2 AsylbLG zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragsgegners zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

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