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L 20 SO 397/19•Landessozialgericht NRW, 2020-03-16, L 20 SO 397/19
L 20 SO 397/19Sozialversicherungsgericht16.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-16
Aktenzeichen: L 20 SO 397/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0316.L20SO397.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Senat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 16.07.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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