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L 8 BA 21/19 B ER•Landessozialgericht NRW, 2020-03-02, L 8 BA 21/19 B ER
L 8 BA 21/19 B ERSozialversicherungsgericht02.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-02
Aktenzeichen: L 8 BA 21/19 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0302.L8BA21.19B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 28.12.2018 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.349,63 Euro festgesetzt.
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