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L 20 SO 599/18•Landessozialgericht NRW, 2020-02-17, L 20 SO 599/18
L 20 SO 599/18Sozialversicherungsgericht17.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-17
Aktenzeichen: L 20 SO 599/18
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0217.L20SO599.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Senat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 23.07.2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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