Landessozialgericht NRW, 2020-02-05, L 3 R 278/17

L 3 R 278/17Sozialversicherungsgericht05.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 3 R 278/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-05

Aktenzeichen: L 3 R 278/17

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0205.L3R278.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 16.02.2017 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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