Landessozialgericht NRW, 2020-02-03, L 15 KR 690/19 B

L 15 KR 690/19 BSozialversicherungsgericht03.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 15 KR 690/19 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-03

Aktenzeichen: L 15 KR 690/19 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0203.L15KR690.19B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Auf die Anschlussbeschwerde der Staatskasse wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 13.06.2019 geändert und die Vergütung des Sachverständigen für das unter dem 17.07.2017 erstattete Gutachten auf 2.121,05 Euro festgesetzt. Die Beschwerde des Sachverständigen wird zurückgewiesen. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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