Landessozialgericht NRW, 2020-01-29, L 8 BA 197/19

L 8 BA 197/19Sozialversicherungsgericht29.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 BA 197/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-29

Aktenzeichen: L 8 BA 197/19

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0129.L8BA197.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 17.5.2019 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 16.588,27 Euro festgesetzt.

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