Landessozialgericht NRW, 2020-01-09, L 7 AS 498/19

L 7 AS 498/19Sozialversicherungsgericht09.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 498/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-09

Aktenzeichen: L 7 AS 498/19

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0109.L7AS498.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.02.2019 aufgehoben, soweit das Sozialgericht den Erstattungsbetrag auf 77.348,35 EUR festgesetzt hat. Der Tenor wird wie folgt neu gefasst: Der Bescheid vom 20.02.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.05.2015 sowie der Änderungsbescheid vom 19.10.2015 werden aufgehoben, soweit der Beklagte Leistungen von Januar 2005 bis Juni 2005 zurückfordert. Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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