L 5 KR 470/19•Landessozialgericht NRW, 2019-10-10, L 5 KR 470/19
Landessozialgericht NRW, 2019-10-10, L 5 KR 470/19
L 5 KR 470/19Sozialversicherungsgericht10.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 470/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-10
Aktenzeichen: L 5 KR 470/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:1010.L5KR470.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 16.4.2019 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 1.11.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22.2.2018 verpflichtet, die Klägerin ab dem 1.11.2017 von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu befreien. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.