L 11 KA 25/19 NZB•Landessozialgericht NRW, 2019-09-11, L 11 KA 25/19 NZB
Landessozialgericht NRW, 2019-09-11, L 11 KA 25/19 NZB
L 11 KA 25/19 NZBSozialversicherungsgericht11.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 25/19 NZB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-09-11
Aktenzeichen: L 11 KA 25/19 NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0911.L11KA25.19NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30.01.2019 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 469,34 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.