L 8 BA 187/18 B ER•Landessozialgericht NRW, 2019-07-17, L 8 BA 187/18 B ER
Landessozialgericht NRW, 2019-07-17, L 8 BA 187/18 B ER
L 8 BA 187/18 B ERSozialversicherungsgericht17.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 BA 187/18 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-07-17
Aktenzeichen: L 8 BA 187/18 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0717.L8BA187.18B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 04.10.2018 wird auf Kosten der Antragstellerin mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Antragstellerin zudem die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu tragen hat. Der Streitwert für beide Instanzen wird auf 2.710,88 Euro festgesetzt.
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