Landessozialgericht NRW, 2019-06-14, L 8 BA 12/18 B ER

L 8 BA 12/18 B ERSozialversicherungsgericht14.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 BA 12/18 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-06-14

Aktenzeichen: L 8 BA 12/18 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0614.L8BA12.18B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichtes Köln vom 8.12.2017 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten jeweils selbst tragen. Der Streitwert wird im Beschwerdeverfahren auf 314.803,36 EUR festgesetzt.

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