L 7 AS 1440/18•Landessozialgericht NRW, 2019-05-23, L 7 AS 1440/18
Landessozialgericht NRW, 2019-05-23, L 7 AS 1440/18
L 7 AS 1440/18Sozialversicherungsgericht23.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1440/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-23
Aktenzeichen: L 7 AS 1440/18
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0523.L7AS1440.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 19.07.2018 geändert. Der Bescheid vom 19.06.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.08.2017 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin unter entsprechender Änderung der Bescheide vom 18.05.2017 und 02.06.2017 weitere 470,67 EUR für Mai 2017 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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