L 7 AS 341/19 B ER•Landessozialgericht NRW, 2019-05-15, L 7 AS 341/19 B ER
Landessozialgericht NRW, 2019-05-15, L 7 AS 341/19 B ER
L 7 AS 341/19 B ERSozialversicherungsgericht15.05.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 341/19 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-05-15
Aktenzeichen: L 7 AS 341/19 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0515.L7AS341.19B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 19.02.2019 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller vom 01.05.2019 bis 31.10.2019, längstens bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, den Regelbedarf iHv monatlich 424 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat 1/3 der außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen zu erstatten.
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