L 8 R 1020/16•Landessozialgericht NRW, 2019-01-23, L 8 R 1020/16
Landessozialgericht NRW, 2019-01-23, L 8 R 1020/16
L 8 R 1020/16Sozialversicherungsgericht23.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 1020/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-23
Aktenzeichen: L 8 R 1020/16
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0123.L8R1020.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.07.2016 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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