L 3 R 59/15•Landessozialgericht NRW, 2019-01-23, L 3 R 59/15
Landessozialgericht NRW, 2019-01-23, L 3 R 59/15
L 3 R 59/15Sozialversicherungsgericht23.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 3 R 59/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-23
Aktenzeichen: L 3 R 59/15
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0123.L3R59.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 13.11.2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, über den Antrag der Klägerin mit Schreiben vom 03.01.2012 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden. Die Beklagte trägt die Kosten auch im Berufungsverfahren. Der Streitwert wird auf 34.690,50 Euro festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.
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