Landessozialgericht NRW, 2018-12-20, L 1 KR 601/18 B

L 1 KR 601/18 BSozialversicherungsgericht20.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 KR 601/18 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-12-20

Aktenzeichen: L 1 KR 601/18 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:1220.L1KR601.18B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 21.08.2018 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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