L 9 SO 618/18 NZB•Landessozialgericht NRW, 2018-12-18, L 9 SO 618/18 NZB
Landessozialgericht NRW, 2018-12-18, L 9 SO 618/18 NZB
L 9 SO 618/18 NZBSozialversicherungsgericht18.12.2018
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 SO 618/18 NZB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-12-18
Aktenzeichen: L 9 SO 618/18 NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:1218.L9SO618.18NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Köln vom 03.09.2018 wird zurückgewiesen. Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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