L 8 BA 146/18 B ER•Landessozialgericht NRW, 2018-12-10, L 8 BA 146/18 B ER
Landessozialgericht NRW, 2018-12-10, L 8 BA 146/18 B ER
L 8 BA 146/18 B ERSozialversicherungsgericht10.12.2018
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 BA 146/18 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-12-10
Aktenzeichen: L 8 BA 146/18 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:1210.L8BA146.18B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 26.7.2018 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 31.235,33 EUR festgesetzt.
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