Landessozialgericht NRW, 2018-12-04, L 8 BA 130/18 B ER

L 8 BA 130/18 B ERSozialversicherungsgericht04.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 BA 130/18 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-12-04

Aktenzeichen: L 8 BA 130/18 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:1204.L8BA130.18B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 28.6.2018 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen, allerdings mit der Maßgabe, dass außergerichtliche Kosten der Beigeladenen nicht erstattet werden. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 12.849,21 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.