L 8 BA 130/18 B ER•Landessozialgericht NRW, 2018-12-04, L 8 BA 130/18 B ER
Landessozialgericht NRW, 2018-12-04, L 8 BA 130/18 B ER
L 8 BA 130/18 B ERSozialversicherungsgericht04.12.2018
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 BA 130/18 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-12-04
Aktenzeichen: L 8 BA 130/18 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:1204.L8BA130.18B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 28.6.2018 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen, allerdings mit der Maßgabe, dass außergerichtliche Kosten der Beigeladenen nicht erstattet werden. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 12.849,21 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.