L 8 R 660/16•Landessozialgericht NRW, 2018-10-17, L 8 R 660/16
Landessozialgericht NRW, 2018-10-17, L 8 R 660/16
L 8 R 660/16Sozialversicherungsgericht17.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 660/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-17
Aktenzeichen: L 8 R 660/16
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:1017.L8R660.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 20.6.2016 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt die Beklagte mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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