Landessozialgericht NRW, 2018-10-17, L 8 R 660/16

L 8 R 660/16Sozialversicherungsgericht17.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 660/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-17

Aktenzeichen: L 8 R 660/16

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:1017.L8R660.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 20.6.2016 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt die Beklagte mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

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