Landessozialgericht NRW, 2018-10-01, L 2 AS 1306/18 B ER

L 2 AS 1306/18 B ERSozialversicherungsgericht01.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 AS 1306/18 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-10-01

Aktenzeichen: L 2 AS 1306/18 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:1001.L2AS1306.18B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.07.2018 wird zurückgewiesen. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.07.2018 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vollumfänglich abgelehnt. Kosten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens sind nicht zu erstatten. Der Antrag der Antragsteller zu 2) und 3) auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.H.v. 150 EUR wird abgelehnt.

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