Landessozialgericht NRW, 2018-09-20, L 5 P 97/17

L 5 P 97/17Sozialversicherungsgericht20.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 5 P 97/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-09-20

Aktenzeichen: L 5 P 97/17

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0920.L5P97.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 04.08.2017 abgeändert und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 15.8.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14.11.2016 verurteilt, dem Kläger Leistungen nach § 38 a SGB XI nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ab Antragstellung zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.

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