Landessozialgericht NRW, 2018-03-29, L 19 AS 423/18 B ER und L 19 AS 424/18 B

L 19 AS 423/18 B ER und L 19 AS 424/18 BSozialversicherungsgericht29.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 AS 423/18 B ER und L 19 AS 424/18 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-03-29

Aktenzeichen: L 19 AS 423/18 B ER und L 19 AS 424/18 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0329.L19AS423.18B.ER.U.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Auf die Beschwerden der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 14.03.2018 insoweit geändert, als dem Antragsteller zu 1) Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren bewilligt und Rechtsanwältin B beigeordnet wird. Im Übrigen werden die Beschwerden der Antragsteller zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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