Landessozialgericht NRW, 2018-03-22, L 7 AS 1512/17

L 7 AS 1512/17Sozialversicherungsgericht22.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1512/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-22

Aktenzeichen: L 7 AS 1512/17

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0322.L7AS1512.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Beigeladenen und der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.07.2017 geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 10.11.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.04.2016 verurteilt, der Klägerin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II in Höhe des Regelbedarfs vom 01.11.2015 bis 30.11.2016 zu bewilligen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu ¾ zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.