L 1 KR 38/17•Landessozialgericht NRW, 2018-03-20, L 1 KR 38/17
Landessozialgericht NRW, 2018-03-20, L 1 KR 38/17
L 1 KR 38/17Sozialversicherungsgericht20.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 KR 38/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-20
Aktenzeichen: L 1 KR 38/17
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0320.L1KR38.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 30.11.2016 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 21.04.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 07.06.2016 verurteilt, der Klägerin Krankengeld für den Zeitraum vom 01.04.2016 bis zum 19.04.2016 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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