Landessozialgericht NRW, 2018-03-15, L 9 SO 344/16

L 9 SO 344/16Sozialversicherungsgericht15.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 344/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-15

Aktenzeichen: L 9 SO 344/16

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0315.L9SO344.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 13.05.2016 abgeändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 10.02.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.05.2014 verurteilt, an die Klägerin 17.305,70 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu 9/10. Die Revision wird nicht zugelassen.

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