L 9 SO 344/16•Landessozialgericht NRW, 2018-03-15, L 9 SO 344/16
Landessozialgericht NRW, 2018-03-15, L 9 SO 344/16
L 9 SO 344/16Sozialversicherungsgericht15.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 SO 344/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-15
Aktenzeichen: L 9 SO 344/16
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0315.L9SO344.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 13.05.2016 abgeändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 10.02.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.05.2014 verurteilt, an die Klägerin 17.305,70 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu 9/10. Die Revision wird nicht zugelassen.
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