L 8 R 1061/16 B ER•Landessozialgericht NRW, 2018-02-28, L 8 R 1061/16 B ER
Landessozialgericht NRW, 2018-02-28, L 8 R 1061/16 B ER
L 8 R 1061/16 B ERSozialversicherungsgericht28.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 1061/16 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-28
Aktenzeichen: L 8 R 1061/16 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0228.L8R1061.16B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 28.11.2016 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für beide Rechtszüge wird auf 955,11 Euro festgesetzt.
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