Landessozialgericht NRW, 2018-02-26, L 11 KR 827/17 B ER

L 11 KR 827/17 B ERSozialversicherungsgericht26.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KR 827/17 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-26

Aktenzeichen: L 11 KR 827/17 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2018:0226.L11KR827.17B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 21.11.2017 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

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